Geräteschutz
Gewährleistungsverlängerung für neue Siebträger und Kaffeevollautomaten
Wir bieten Ihnen beim Kauf eines neuen Kaffeevollautomaten oder Siebträgers eine zusätzliche Gewährleistungsverlängerung an. Mit dem Geräteschutz KOMFORT von Wertgarantie können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung für weitere 3 Jahre gegen Reparaturkosten schützen.
Ihre Leistungen im Überblick
(Zum Flyer und den KOMFORT-Bedingungen):
Geräteschutz KOMFORT
Gewährleistungs-Verlängerung
Nach Ablauf der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung weitere 36 Monate Geräteschutz gegen Material-, Konstruktions und Fabrikationsfehler.
- Übernahme der Reparaturkosten bei Gerätedefekt
- Ersatzgerät gleicher Art und Güte bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden
Schutz bei Defekten durch:
- Fall-/Sturzschäden
- Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
- unsachgemäße Handhabung
- Brand/Blitzschlag
- Implosion/Explosion
- Elektronikschäden
Zusätzlich Kostenbeteiligung bis zu 300 Euro pro Schadenfall bei:
- Raub/Einbruchdiebstahl
- versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekt
- verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekt
- Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt
Ihr Einmalbeitrag
im Geräteschutz KOMFORT:
Gerätepreis | Einmalbeitrag |
bis 500 | 129,90 Euro |
bis 700 | 149,90 Euro |
bis 1.000 | 179,90 Euro |
bis 1.300 | 199,90 Euro |
bis 1.500 | 219,90 Euro |
bis 2.000 | 269,90 Euro |
bis 3.000 | 349,90 Euro |
bis 3.500 | 379,90 Euro |
bis 5.000 | 469,90 Euro |
Beitragsfälligkeit
(Ziffer 5 der Geräteschutz BASIS- und Geräteschutz KOMFORT-Bedingungen)Der Beitrag ist als Einmalprämie mit Abschluss des Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT bei Gerätekauf oder mit Abschluss des Geräteschutzes innerhalb von 12 Monaten nach Gerätekauf zu zahlen. Ihr Fachhändler ist durch WERTGARANTIE zur Entgegennahme und Weitergabe des Beitrages berechtigt. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge.
Vertragsbeginn
(Ziffern 2, 3 und 4 der Geräteschutz BASIS- und Geräteschutz KOMFORT-Bedingungen)Vertragsbeginn: Mit Abschluss des Geräteschutz KOMFORT.
Versicherungsschutz: Für Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler ab dem 3. bis einschließlich 5. Jahr nach Gerätekauf.
Im Geräteschutz KOMFORT besteht zudem für alle anderen Schäden ab Abschluss des KOMFORT-Schutzes Versicherungsschutz.
Zahlen Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wennSie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit
(Ziffer 4 der Geräteschutz BASIS- und Geräteschutz KOMFORT-Bedingungen)
Der Vertrag läuft ab Abschluss des Geräteschutz KOMFORT bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf sowie mit Eintritt eines Totalschadens am geschützten Gerät. Im Geräteschutz KOMFORT endet der Vertrag auch mit Raub/Einbruchdiebstahl des geschützten Gerätes.
Nicht versicherbare Geräte/Ausschlüsse
Sollte der Geräteschutz KOMFORT für Risiken abgeschlossen werden, die gemäß den Geräteschutz KOMFORT-Bedingungen nicht versicherbar sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Nicht versicherbare Geräte sind Ziffer 1.2 der Geräteschutz BASIS- und Geräteschutz KOMFORT-Bedingungen zu entnehmen. Die Risikoausschlüsse sind Ziffer 2.4 der Geräteschutz BASIS- und Geräteschutz KOMFORT-Bedingungen zu entnehmen.
Widerruf
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an
WERTGARANTIE AG
Breite Straße 8,
30159 Hannover
oder an
kundenservice@wertgarantie.de
zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser Geräteschutz-Team gern unter der Telefonnummer 0511 71280-123 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.