Autorisierter Nivona Servicepartner & Fachhandelspartner
Hochwertige Produkte verdienen hochwertige Beratung.
NIVONA Apparate sind leistungsstarke und hochwertige Kaffeevollautomaten, die Sie weder in Discountern, noch in Verbrauchermärkten finden werden. Ausschließlich beim Fachhändler bekommen Sie die Qualität und den Service geboten, den Sie von Nivona-Maschinen gewohnt sind.

KaffeeTechnik Seubert: Ihr autorisierter Nivona Fachhandels- und Servicepartner
Die Nivona Apparate GmbH gewährt nur eine Hersteller-Garantie für ihre Geräte, wenn diese bei einem autorisierten Fachhändler erworben wurden. Kaufen Sie Ihren Nivona-Kaffeevollautomaten hingegen bei einem nicht autorisierten Anbieter, erlischt diese automatisch und Sie können lediglich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Gehen Sie diesem Problem gekonnt aus dem Weg und bestellen Sie gleich bei einem Nivona-Fachhändler Ihres Vertrauens. Dieser kann Ihnen die originale Nivona-Qualität gewährleisten, die Sie sich wünschen. Wir von KaffeeTechnik Seubert sind offizieller Nivona Service- und Fachhandelspartner und helfen Ihnen unter vollem Einsatz, den perfekten Nivona-Kaffeevollautomaten für Ihre Bedürfnisse zu finden. Mit unseren umfangreichen Serviceleistungen bieten wir Ihnen darüber hinaus zahlreiche Vorteile vor und nach Ihrem Kauf, die Ihnen einen komfortablen Einkauf und einen langlebigen Kaffeegenuss versprechen.
Es gibt demnach gute Gründe, Ihren Kaffeevollautomaten bei uns zu kaufen!
Wir sind Facheinzel- und Internethändler
Das hat für Sie als Kunde entscheidende Vorteile hinsichtlich der Sicherheit und Garantieleistungen beim Online-Kauf.
Wir verkaufen nur Originalware
Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich um Originalgeräte und Zubehör, das wir direkt von den Herstellern/Vertriebsgesellschaften beziehen. Wir verkaufen weder Grauware noch bieten wir illegal erworbene Waren oder Reimporte an, für die in den meisten Fällen nur eingeschränkte Garantieleistungen gewährt werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei nicht autorisierten Händlern teilweise nur eingeschränkte Serviceleistungen bekommen
Faire und qualifizierte Beratung
Unser Personal ist fachlich bestens qualifiziert und wird ständig geschult. Damit garantieren wir Ihnen eine exzellente Beratung zu den qualitativen und technischen Merkmalen der von uns angebotenen Produkte.
Kostenlose Hotline
Unsere gebührenfreien Hotlines stehen Ihnen 5 Tage in der Woche zur Verfügung. Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Nummer 0931 467 864 20.
Service auch nach dem Kauf
Unser Telefonservice steht Ihnen selbstverständlich auch nach dem Kauf jederzeit zur Verfügung. Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden zu 100 % zufrieden sind. Daher bieten wir außerdem in unseren Service-Werkstätten einen zuverlässigen Reparaturdienst an, der Ihnen jederzeit nach Ihrem Einkauf zur Verfügung steht. Auch das Einrichten Ihrer Kaffeemaschine übernehmen wir nach Ihrem Besuch bei uns gern für Sie.
Garantiebestimmungen: Nivona
Die NIVONA Apparate GmbH, Südwestpark 90, 90449 Nürnberg, Deutschland (kurz: NIVONA) gewährt dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer eine Herstellergarantie zu den nachfolgenden Bedingungen:
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NIVONA garantiert, dass dieser neu hergestellte Apparat, der für die Zubereitung von Kaffee und Heißgetränken konzipiert und konstruiert wurde, zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Endabnehmer die in der Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführte Eigenschaften aufweist und frei von konstruktions-, material- und herstellungsbedingten Mängeln ist. Ein Mangel, der zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Apparates erheblich gemindert ist.
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Dieser Apparat fällt nur dann unter diese Garantie, wenn er in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bei einem NIVONA autorisierten Fachhändler gekauft wurde und er bei Auftreten des Mangels in der EU betrieben wird.
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Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Verkaufs vom Händler an den Erst-Endabnehmer. Die Garantie wird gewährt für 24 Monate. Für das Modell NICR 1030 gilt 24 Monate oder bis zu 16.000 Bezüge, je nachdem was zuerst erreicht ist.
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Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraumes mittels Brief, Fax oder E-Mail gegenüber dem NIVONA-Zentralservice oder einer von NIVONA autorisierten Service-Stelle geltend gemacht werden. Die Adressen und Kontaktdaten des Zentralservices und der von NIVONA autorisierten Service-Stellen sind am Ende dieser Garantiebedingungen sowie – jeweils auf aktuellem Stand – im Internet unter www.nivona.com aufgeführt.
Der Garantieanspruch kann bei jeder von NIVONA autorisierten Service-Stelle geltend gemacht werden. Um etwaige Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, den Garantieanspruch gegenüber der dem Betriebsort des Gerätes nächstliegenden Service-Stelle geltend zu machen.
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Im Garantiefall ist der Apparat vom Endabnehmer an die jeweilige Service-Stelle zu versenden, wobei der Apparat gut zu verpacken ist (möglichst Originalverpackung) und die vollständige Anschrift des Endabnehmers zusammen mit einer kurzen Fehlerbeschreibung in das Paket zu legen ist. Zum Nachweis des Garantieanspruches ist der Sendung der Originalkaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung), aus welchem Name und Anschrift des Händlers, Kaufdatum und Typenbezeichnung des Gerätes hervorgehen müssen, beizufügen.
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a) Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von NIVONA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Gerätes. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von NIVONA über. Wird ein auszutauschendes Gerät bei Eintritt des Garantiefalles von NIVONA nicht mehr produziert, so ist NIVONA nach seiner Wahl berechtigt, ein mindestens gleichwertiges Gerät aus laufender Produktion zu liefern. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für diesen Apparat.
NIVONA trägt die Kosten der Rücksendung des Apparates zum Endabnehmer nur bis zu der Höhe der Kosten, die für einen Versand von der dem Betriebsort des Gerätes nächstgelegenen Servicestelle zum Endabnehmer, anfallen. Darüber hinausgehende Kosten hat der Endabnehmer zu tragen.
b) Gerne übernehmen natürlich auch wir als Servicepartner von Nivona die Reparatur, wenden Sie sich dazu einfach an einen unserer Standorte:
Würzburg
Dr.-Johanna-Stahl-Str. 17
97084 WürzburgTel. 0931 467 864 0
Ochsenfurt
Marktbreiterstraße 54a
97199 OchsenfurtTel. 09331 98 11 99
Lauf a.d.P.
Friedhofstr. 4
91207 Lauf a.d.PegnitzTel. 09123 96 89 43
Neumarkt/Oberpfalz
Regensburger Str. 24
92318 Neumarkt in der OberpfalzTel. 09181 69 80 02 2
oder per E-Mail an: kundenservice@kaffeetechnik-seubert.de
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Von der Garantie ausgenommen sind:
gültig für die 5er, 6er, 7er und 8er Modellreihe
a) Ausstellungs- und Vorführgeräte,
b) Geräte, die zur Zubereitung von Kaffee und Heißgetränken in der Gastronomie und Hotellerie betrieben werden,
c) Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Gerätes entstanden sind,
d) Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkungen auf das Gerät oder Eingriff durch nicht von NIVONA autorisierte Personen entstanden sind,
e) Mängel an Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen und Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z.B. Steine) entstanden sind,
f) Geräte, die nicht bei einem NIVONA-autorisierten Fachhändler gekauft wurden,
g) Austausch von Verbrauchsmaterialien (z.B. Filter) sowie Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, soweit diese nicht zur Instandsetzung erforderlich sind.
gültig für das Modell NICR 1030
a) Ausstellungs- und Vorführgeräte,
b) Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Gerätes entstanden sind,
c) Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkungen auf das Gerät oder Eingriffe durch nicht von NIVONA autorisierte Personen entstanden sind,
d) Mängel an Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen und Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine) entstanden sind,
e) Geräte, die nicht bei einem NIVONA-autorisierten Fachhändler gekauft wurden,
f) Austausch von Verbrauchsmaterialien (z. B. Filter) sowie Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, soweit diese nicht zur Instandsetzung erforderlich sind.
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Andere Ansprüche des Endabnehmers als die in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Rechte auf Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des mangelhaften Gerätes werden durch diese Garantie nicht begründet.
NIVONA Apparate GmbH
Südwestpark 90
D-90449 Nürnberg
Deutschland
www.nivona.com