Service-Hotline: 0800 5888466

(Mo - Sa 9:00 - 20:00 gebührenfrei)

Autorisierter Jura Servicepartner & Fachhändler

Kaffeetechnik Seubert - Geschäftsräume

Autorisierter Händler


Es gibt gute Gründe Ihren Kaffeevollautomaten bei uns zu kaufen !

Wir sind Facheinzel- und Internethändler
Das hat für Sie als Kunde entscheidende Vorteile hinsichtlich der Sicherheit und Garantieleistungen beim Online-Kauf.

Wir verkaufen nur Originalware
Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich um Original Geräte und Zubehör, die wir direkt von den Herstellern/Vertriebsgesellschaften beziehen. Wir verkaufen weder Grauware noch bieten wir irgendwelche illegal erworbenen Waren oder Reimporte an, für die in den meisten Fällen nur eingeschränkte Garantieleistungen gewährt werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei nicht autorisierten Händlern teilweise nur eingeschränkte Serviceleistungen bekommen!

Faire und qualifizierte Beratung
Unser Personal ist fachlich bestens qualifiziert und wird ständig geschult. Damit garantieren wir Ihnen exzellente Beratung zu den qualitativen und technischen Merkmalen der von uns angebotenen Produkte.

Kostenlose Hotline
Unsere gebührenfreien Hotlines stehen Ihnen 6 Tage in der Woche zur Verfügung. Montag bis Samstag von 9 - 20 Uhr,  kostenlose Hotline 0800 5888466.

Service auch nach dem Kauf
Unsere gebührenfreien Hotlines 0800 5888466 stehen Ihnen selbstverständlich auch nach dem Kauf jederzeit zur Verfügung. Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden zufrieden sind, denn wir haben die erfreuliche Erfahrung gemacht, dass wir viele Kaffeevollautomaten aufgrund der Weiterempfehlung zufriedener Kunden verkaufen konnten.

25 Monate Garantie auf JURA-Produkte, die im Haushalt eingesetzt werden

Wer sich heute für den Kauf eines aktuellen Jura- Produktes entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. JURA hat sein Garantie-Paket für Sie ausgeweitet.

Für alle aktuellen Produkte, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei einem autorisierten JURA-Fachhändler gekauft haben, gilt jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten.

Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Jura als Hersteller geltend machen. (Die erweiterte Garantiezeit gilt nicht für Haushaltsprodukte, die gewerblich eingesetzt werden, und nicht für die Jura Commercialgeräte der X-Linie. Für diese gilt weiterhin eine Garantiezeit von 12 Monaten.)

Als Hersteller gewährt Jura nur noch dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei von uns autorisierten Händlern verkauft wurden. JURA-Vollautomaten, die nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, genießen keine Hersteller-Garantie.

Wir sind autorisierter Händler der Jura Vertriebs GmbH in Nürnberg, und garantieren Ihnen beim Kauf in unserem Shop diese 25 Monate Herstellergarantie für
alle Haushaltsgeräte.

Für weitergehende Fragen rufen Sie uns am besten an, wir beraten Sie gerne!

Selbstverständlich können wir Ihnen alle Geräte in unserem Ladengeschäft in Ochsenfurt vorführen und erklären, vereinbaren Sie doch gleich einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Nutzen Sie unsere kostenlose Service-Hotline wenn Sie Fragen haben

  • bei der Inbetriebmahme Ihres Gerätes
  • bei Auftreten von Fehler
  • bei der Anwendung von Pflegemittel
  • Zur Garantieabwicklung

Unsere Service-Hotline 0800-5888466 steht Ihnen Mo.-Sa. von 9.00-20.00 Uhr zur Verfügung.

Im Falle einer Garantieleistung können Sie selbstverständlich Ihr Gerät an uns zurückschicken, wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern.

Für Endkunden hat Jura eine kostengünstige Endverbraucher-Hotline eingerichtet.

Werktags ist diese Hotline von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
und Samstags und Sonntags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
besetzt.
0180 3 KAFFEE
0180 3 523333 (0,09 €/min)

Damit Ihnen die JURA-Hotline-Mitarbeiter schnell und präzise helfen können, nennen Sie zuerst die genaue Bezeichnung des Gerätes, die Sie in der Regel im Frontbereich des Gerätes finden und gehen Sie dann wie folgt vor:

Stellen Sie sicher, dass Sie während des Telefonats in Reichweite der eingeschalteten JURA- Espresso-/Kaffeemaschine sind.

Wählen Sie die Nr. der JURA-Endverbraucher-Hotline. Bei den meisten Schwierigkeiten kann Ihnen das geschulte Servicepersonal sofort weiterhelfen.

Sollte eine telefonische Fehlerbehebung nicht möglich sein, wird eine Rückholung des Gerätes zum JURA-Zentralservice veranlasst oder Sie geben das Gerät bei einer autorisierten Servicestelle in Ihrer Nähe ab. Im Garantiefall wird das Gerät kostenfrei abgeholt, repariert und retourniert.

Garantiebedingungen

Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland

JURA gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer - nach Wahl des Endabnehmers zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus Kaufvertrag - zu den nachfolgenden Bedingungen Garantie:

  1. Die Garantiezeit beträgt 25 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate beschränkt, wenn das Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine maschinell erstellte Kaufquittung zu belegen.
  2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über. Transportkosten und -Risiken werden nicht von JURA übernommen.
  3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparatur-versuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
  4. Garantieleistungen werden in dem Land geleistet, in dem das Gerät verkauft wurde. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA-Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.

 

Garantieleistungen werden in Deutschland durch den

JURA Zentralservice
Otto-Hahn-Straße 18 - 22
78224 Singen

Service-Hotline- Tel: 0180 3 523333
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen ausgeführt.

Mehr Infos unter http://www.juraworld.de

Garantiebedingungen bei Geräten der Jura Impressa X-Linie Geräte
Garantiebedingungen, für den gewerblichen Gebrauch, der JURA Gastro-Vertriebs-GmbH, Grainau Deutschland

JURA gewährt für dieses Gerät dem Endabnehmer - nach Wahl des Endabnehmers zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus Kaufvertrag - zu den nachfolgenden Bedingungen Garantie:

a) Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Das Kaufdatum und der Gerätetyp ist durch eine maschinell erstellte Kaufquittung zu belegen.

b) Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Wird das Gerät in Abstimmung mit dem Endabnehmer durch JURA gegen ein neues Gerät ausgetauscht, so erfolgt eine Nutzungsanrechnung für die Zeit des Gebrauchs. Diese beträgt im ersten Halbjahr 35 %, im zweiten Halbjahr 50 % des Neupreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über. Transportkosten und -risiken werden nicht von JURA übernommen.

c) Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien (Reinigungs-/ Entkalkungsmittel / Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.

d) Garantieleistungen werden in dem Land geleistet, in dem das Gerät verkauft wurde. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA-Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.

e) Garantieleistungen werden in Deutschland durch die von JURA autorisierten JURA-Gastro-Servicestellen ausgeführt.